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Halle Münsterland 1926 wurde die Halle Münsterland in Münster eingeweiht. Sie beherbergte die zweite Radrennbahn, die Clemens Schürmann nach der Bahn in Krefeld konstruiert hatte. Auf der 160-Meter-Bahn fanden bereits im Eröffnungsjahr am 2. Weihnachtsfeiertag 1926 einige Rennen statt, und es sollten viele spannende Wettkämpfe mit Klassefahrern folgen.
Clemens Schürmann war der Sportliche Leiter der Rennen, sichtete Talente und stellte das Programm und die Mannschaften für die Rennen zusammen.
Vorsitzender des Wettfahrausschusses war in diesen Jahren B. Bartmann, Start- und Zielrichter K.Franzgrote, den Vorsitz des Schiedsgerichtes hatte Carl Schürmann, später 1936
B.Brokinkel, Bezirksführer im DRB .
Freitag, 26. Dezember 1930
2. Feiertag, nachm. 5.30 Uhr
Das Kürzel CS ist auf diesen 3 Programmheften zu finden, da Clemens deren Gestaltung übernommen hatte. 1936 -  27. Dezember 1936
Anderer Layouter. Ab nun innen und außen in ALtdeutscher Schrift
199930 Programmheft Halle Münsterland Pprogrammheft1933 1934 Halle Münsterland Programm Halle Münsterland Programm 1932 Halle Münsterland Programm 1936
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Fahreriste
FAHRER: Prog. anklickenHalle Münsterland Programm FAHRER: Prog. anklicken
1934 Halle Münsterland Programm
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1921 Fahrerliste
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1936 Halle Münsterland Programm


Halle Münsterland 6-TagerennenSchon früh wurde das "1001 mal rund" ausgetragen. Es ist ein Mannschaftsrennen für Berufsfahrer nach Art der 6-Tagerennen und umfasste auf der ersten Münsterschen Bahn 160,16 km.

Nach 1957 wird dieses Rennen als "
Clemens Schürmann Gedächtnisrennen" im Rahmen der Münsterschen 6-Tagerennen ausgetragen werden.




"Nicht Reden sondern Treten"  war das Motto. Das mag man zumindest meinen, wenn man die "Allgemeinen Bedingungen" liest, die in jedem Programmheftchen mit ausgedruckt waren. Rufe und Schreie der Fahrer waren untersagt.


Allgemeine Bestimmungen                     (Quelle: Programmheft Halle Münsterland)
  1. Zuschauern ist der Aufenthalt vor der Einfassung des Innenraums unter keinen Umständen gestattet.
  2. Das Überschreiten der Bahn während des Rennens ist nur Mitgliedern des Wettfahrausschusses, dem Bahnarzt und den Sanitätern gestattet.
  3. Beschwerden oder Einsprüche gegen Entscheidungen des Wettfahrausschusses sind nur durch einen Beauftragten der Fahrer dem Obmann des Schiedsgerichts in ruhiger Weise zu melden.Fahrer und Pfleger dürfen sich auf keinen Fall in einer dem Publikum auffallende Weise beschweren oder protestieren.
  4. Jedes laute Rufen und Schreien der Fahrer ist während der Rennen streng verboten.

Bestimmungen für das Mannschaftsfahren  

  1. Jede Mannschaft besteht aus zwei Fahrern mit gleicher Trikotfarbe und Nummer, die sich beliebig ablösen können.
  2. Ablösung hat so zu erfolgen, daß der ablösende Fahrer, an der Innenkante der Bahn fahrend, das Feld an sich herankommen läßt.. Sobald sich sein Partner mit ihm auf gleicher Höhe befindet, gilt die Ablösung als vollzogen.
  3. Der abgelöste Fährer; hat solange in der Fahrlinie zu bleiben, bis der: letzte Fahrer des Feldes an ihm vorüber ist. Ein vorzeitiges Abschwenken nach innen oder außen wird als Behinderung angesehen und dementsprechend bestraft. Das Abstoßen nach rückwärts an Fahrern anderer Mannschaften ist strengstens verboten und wird bestraft.
  4. Behinderungen werden mit einer Verwarnung, im Wiederholungsfälle mit Rundenverlust bestraft.
  5. Prämien werden bei Beginn angezeigt. Eine Pflicht zur Bestreitung der Prämien besteht nicht, jedoch hat der Fahrer im Felde zu bleiben und wird evtl. Rundenverlust angerechnet.
  6. Bei Prämien- und Wertungs-Spurts darf nach der Glocke nicht mehr abgelöst werden und werden die evtl. Plazierten distanziert. Diese Bestimmung tritt nur während einer Jagd außer Kraft.
  7. Bei Defekt oder Sturz muß der .Partner oder der betroffene Fahrer innerhalb zehn Runden wieder im Rennen sein. Der Rennausschuß ist Jederzeit berechtigt, sich den Reifen- oder Maschinenschaden nachweisen zu lassen. Die: Vortäuschung eines Schadens hat strengste Bestrafung, evtl. sofortige Entfernungaus dem Rennen zur Folge.
  8. Verfehlungen jeder Art und verbotene Begünstigungen werden mit Verwarnung, im Wiederholungsfall mit Rundenverlust bestraft..Die .Strafen bestimmt der Rennausschuß in Verbindung mit der Rennleitung.
  9. Bei einem Sturz hat der nichtgestürzte Partner der Mannschaft das Rennen innerhalb zehn Runden aufzunehmen. Ist der betreffende Fahrer im Felde, so ist er als im Piennen befindlich zu betrachten. Er kann sich an allen Wertungs-, Prämien- und üeberrundungskämpfen beteiligeil. Von ihm gewonnene und verlo.re:neRundenwerden der Mannschaft/zu- oder abgeschrieben. Der nicht gestürzte Fahrer muß mit einer vom Wettfahrausschuß zu bestimmenden Mannschaft die Ablösungen fahren und ruhen. Ein Rundengewinn für die von einein Sturz betroffene Mannschaft wird nur dann bei einer Jagd gewertet, wenn der nicht gestürzte Fahrer alle Ablösungen der vorstoßenden Mannschaft mitfährt. Andernfalls rangiert die Mannschaft nach der Jagd in der stärksten Gruppe der überrundeten Mannschaften.
    Wird die Hälfte der nach dem Sturz noch zu fahrenden Strecke oder Zeit erreicht ohne daß der gestürzte Fahrer das Rennen wieder aufgenommen hat, so muß die Mannschaft eine Verlustrunde erhalten.
    Das Rennen wird nur bei einem Massensturz neutralisiert..
    Können nach Aufhebung der Neutralisation nicht alle Paare das Rennen aufnehmen, so treten für die hiervon betroffenen Mannschaften obige Bestimmungen in Kraft beim Wiederanläufen des Rennens.
    Gibt ein Fahrer das Rennen auf, so fährt der Partner als Ersatzmann weiter. Der nicht .gestürzte Fahrer muß mit einer vom Wettfahrausschuß zu bestimmenden Mannschaft die Ablösungen fahren und ruhen. Die Zeitdauer, welche ein Fahrer als Ersatzmann im Rennen bleibt, bestimmt der Wettfahrausschuß in Verbindung mit der Rennleitung. An Jagden, Wertungs- und Prämienkämpfeii kann er nicht teilnehmen. Bei Neubildung von Mannschaften erhält dieselbe. nach dem Stande des bestplazierten Partners eine Verlustrunde. Die .Punkte beider Fahrer werden zusammengelegt und halbiert.
  10. Scheidet ein Fahrer oder eine Mannschaft vorzeitig freiwillig aus einem Rennen aus, so kommen die Preise nicht zur Verteilung.